Amtsblatt Nr. 7 vom 1. Juli 2025
Eine knapp sechs Hektar große Fläche an der Prohner Straße, Höhe Zentralfriedhof, wurde bisher als gemischte Baufläche und Grünfläche (Kleingärten) genutzt. Damit dort unter anderem Wohnungen entstehen können, muss der Flächennutzungsplan (kurz FNP) der Hansestadt Stralsund geändert werden. Im Amtsblatt Nr. 7 – 2025 wird die dafür 10. notwendige Änderung bekannt gemacht.
Zur Erklärung: Der FNP dient als Grundlage für die Planung von Räumen einer Stadt und legt fest, wie Flächen innerhalb der Gemeinde genutzt werden sollen. Während der Flächennutzungsplan eher so etwas wie eine grobe Vorgabe ist, legen Bebauungspläne genauere Regeln fest, die für einzelne Bauvorhaben gelten.
Ebenfalls im Amtsblatt: die erneute Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 88 der Hansestadt Stralsund „Gewerbegebiet südlich der Koppelstraße" und die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 89 der Hansestadt Stralsund „Gewerbe- und sonstiges Sondergebiet an der Weidenkultur“.
Die Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH (SIG) gibt ihren Jahresabschluss 2023 bekannt und unter der Überschrift „Meldung aus dem Nachrichtenportal der Hansestadt Stralsund“ lesen Sie eine Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes. Das Team sucht Verstärkung – genauer einen Wetterbeobachter für Stralsund.