RESTAURIERT: Das älteste Stralsunder Stadtbuch (1270–1310)
Der Beginn der Stralsunder Bürokratie
Die Geschichte der Stadt Stralsund beginnt mit den Stadtrechtsverleihungen von 1234 und 1240. Urkunden besiegeln den formalen Akt. Sie sind bis heute im Original erhalten.
Erst drei Jahrzehnte später beginnt die Dokumentation der Tätigkeit des Rates der Stadt in verschiedenen Bereichen – im sogenannten Stadtbuch. Aufgezeichnet sind darin Rechtsgeschäfte aller Art, Schuldgeschäfte, Einnahmeverzeichnisse und Verfestungen1.
Das älteste Stadtbuch dokumentiert also den Beginn der Verwaltungstätigkeit des Rates. Sein zeitlicher Beginn passt auch sehr gut zu den jüngsten archäologischen Forschungsergebnissen im Quartier 17, nach denen die erste nachweisbare Bebauung in dem Bereich auf 1267 datiert.
Um dieses wichtige Dokument auch für die Zukunft bestmöglich zu sichern, hat das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund das Stadtbuch von 1270 jetzt durch eine Firma aus Döbeln (Sachsen) aufwändig restaurieren lassen.
WEITERE INFORMATIONEN zum ältesten Stadtbuch von Stralsund
Seiner Bedeutung für die Stadtgeschichte entsprechend ist das Stadtbuch seit seiner Wiederauffindung zu Beginn des 19. Jahrhunderts von der Forschung intensiv benutzt worden. 1873 wurde es durch den für die Geschichte des Stadtarchivs verdienstvollen Ferdinand Fabricius ediert und im Druck herausgegeben. Inzwischen ist der Druck online lesbar: https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN736547622/1/
Die Zunahme der Eintragungen führte dazu, dass ab 1310 eine Aufteilung der verschiedenen Inhalte auf mehrere Bücher erfolgte. Das eigentliche zweite Stadtbuch hatte nur zwei inhaltlich zu unterscheidende Teile. Der Erste bestand aus grundbuchartigen Einträgen, der Zweite aus Willküren2 und Beschlüssen des Rates. Für die Verfestungen gab es ab 1310 ein eigenes Buch. Einnahmeregister wurden ab da auch gesondert geführt. Zusätzlich gab es ab 1319 ein Bürgerbuch, in dem der Erwerb des Bürgerrechts notiert wurde.
Die Stadtbücher im eigentlich Sinne entwickelten sich später zu reinen Grundbüchern, wie es aus dem nächsten erhaltenen (für die Jahr 1385 bis 1418) hervorgeht. Für die Jahre 1343 bis 1384 ist kein Stadtbuch überliefert.
Weitere wichtige digitalisierte Dokumente der Hansestadt Stralsund finden sich hier: https://stadtarchiv.stralsund.de/Recherche/digitalisate/
1 Die Verfestung ist eine Form der Ächtung, die verhängt wurde, wenn jemand nicht zu einem Gerichtstermin erschien.
2 Willkür bedeutet hier in etwa rechtsverbindliche Verordnung.