Meldung vom 31.10.2020

Auswirkungen der Landesverordnung M-V auf die Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund

Nach Bekanntgabe der Landesverordnung am Samstagabend zu den ab Montag geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus legte Oberbürgermeister Alexander Badrow umgehend folgende Regelungen für die Einrichtungen der Hansestadt Stralsund fest (Gültigkeit vom 02. bis 30. November):

Die Welterbeausstellung in der Ossenreyerstraße bleibt ebenso wie die Ausstellung „Stralsund in Miniatur“ im Dielenhaus und das Museumshaus in der Mönchstraße geschlossen. Bis Ende des Monats entfallen hier auch alle Führungen und Veranstaltungen, ebenso die im Rathaus geplanten Veranstaltungen - mit Ausnahme der Gremienarbeit in der Bürgerschaft und den Auschüssen.

Fischereischeinprüfungen werden nicht durchgeführt.

Die Musikschule Stralsund bleibt geöffnet. Nach den beweglichen Ferientagen wird der Unterrichtsbetrieb für die Schülerinnen und Schüler am 4. November wieder aufgenommen.

Der Zoo Stralsund bleibt mit seinen Außenanlagen für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Ab 1. November gelten die Winteröffnungszeiten (10:00 bis 16:00 Uhr), dazu die ermäßigten Wintereintrittspreise. Der Zutritt zu Gebäuden auf dem Gelände ist nicht möglich. Auch die Angebote der Zooschule sind ausgesetzt.

Die Spielplätze bleiben geöffnet, ebenso die Stadtbibliothek Stralsund und das Stadtarchiv.

In den Turnhallen und auf den Sportplätzen bleibt der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport gestattet. Im Sportbad im HanseDom kann der schulische Schwimmunterricht sowie der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport stattfinden.

Der Landesverordnung M-V entsprechend können auch in Stralsund maximal 10 Personen an Trauungen im Standesamt der Hansestadt teilnehmen. Bei Bestattungen auf dem Zentralfriedhof sind 20 Personen erlaubt.

Tagesaktuelle Informationen auf www.stralsund.de, auf Facebook (Stadt Stralsund) und auf Twitter (Stadt Stralsund).