Meldung vom 19.04.2021

Was ab heute (19. April) in den Verwaltung sowie den Kultur- und Sporteinrichtungen der Hansestadt Stralsund gilt

Verwaltungsgebäude
Die Gebäude der Stadtverwaltung sind nur für angemeldete Besucher geöffnet, empfohlen wird die bisherige Praxis der Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon. Von individuellen Spontanbesuchen ist bitte abzusehen.

Im Ordnungsamt kann in dringenden Fällen und nach telefonischer Anmeldung ein Termin zu den regulären Sprechzeiten vereinbart werden. Dazu sind drei zentrale Rufnummern geschaltet: Kfz-Zulassungsstelle 038 31 - 253 781, Meldewesen 038 31 - 253 780, alle übrigen Dienstleistungen 038 31 - 253 722.

Zoo
Der Zoo Stralsund bleibt mit seinen Außenanlagen geöffnet. Die Öffnungszeiten sind weiterhin montags bis sonntags von 09.00 bis 18:00 Uhr. Gerne können Besuchstermine mit einem Online-Ticket auf der Seite www.stralsund.de/zoo vorgebucht werden.

Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek Stralsund schließt ab dem 19. April für den Publikumsverkehr. Die Rückgabe und Abholung von Medien bleibt weiterhin möglich. Dafür können Medienbestellungen telefonisch unter 03831 253 678 oder per E-Mail an stadtbibliothek@stralsund.de übermittelt werden. Die Mitarbeiterinnen stehen telefonisch beratend zur Seite und stellen individuelle Lesepakete zusammen. Zur Abholung und Rückgabe kann ein individueller Abholtermin von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr vereinbart werden.
Die Leihfristen für Medien mit einem Rückgabedatum ab dem 16. April werden für die Schließzeit automatisch verlängert.

Stadtarchiv
Der Lesesaal des Stadtarchivs ist ab dem 19. April bis auf weiteres für die persönliche Benutzung geschlossen. Die Erteilung von Auskünften und die Anfertigung von Reproduktionen ist weiterhin möglich.

STRALSUND MUSEUM
Das Museumshaus in der Mönchstraße 38 bleibt ab dem 19. April geschlossen. Die aktuelle Ausstellung kann jedoch trotzdem besucht werden - auf www.stralsund-museum.de
Das Marinemuseum, das ab Mai geöffnet hätte, bleibt ebenfalls vorerst geschlossen.

Sportstätten
Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) ist grundsätzlich in allen Sportarten untersagt. Das gilt nicht für die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf öffentlichen und privaten Sportaußenanlagen ausgeübt werden.
Auf den Sportanlagen der Hansestadt Stralsund dürfen maximal fünf Personen je Kleinfeldspielfläche (eine Spielhälfte) Individualsport betreiben.
Die rechtlichen Bestimmungen sowie die Sicherheits- und Hygieneregeln sind stets zwingend zu beachten. Ein Verstoß gegen die Vorschriften führt unter Umständen zum Ausschluss von künftigen Nutzungen bzw. zur Schließung der Sportanlagen der Hansestadt Stralsund.

Tourismuszentrale
Die Tourismuszentrale muss ihre Türen zwar geschlossen halten, jedoch werden Angelberechtigungen nach Terminvergabe ausgegeben.

Kontakt- und Informazionsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
Die Beratungsstelle bleibt geschlossen. Anfragen zur Selbsthilfe werden telefonisch und per Mail beantwortet. Eine Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich.