Schutzstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht zuparken!
Es ist nicht zu übersehen: Das, was für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht ist, nutzen Autofahrerinnen und Autofahrer in Stralsund immer mehr.
Gemeint sind die Schutzstreifen für den Radverkehr. Die werden durch Autos zugeparkt und sind damit für Radler blockiert.
Das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Parken auf den Schutzstreifen nicht erlaubt ist und ein Verwarngeld ab 20,00 Euro zur Folge haben kann.
Zur besseren Nutzbarkeit sowie der damit verbundenen Erhöhung der Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenverkehr rücken in den kommenden Wochen bei den Kontrollen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verkehrsüberwachung die Radschutzstreifen verstärkt in den Fokus.
Also: Schutzstreifen für Radfahrer einfach nicht zum Auto parken benutzen, das erspart ein mögliches Verwarngeld.