Grabstellenaufruf: Aufträge zur Einebnung von Wahlgrabstätten bis 15. Februar erbeten
Wenn die gesetzliche Ruhefrist für ein Grab abgelaufen ist, dann wird es eingeebnet.
Das gilt auch in Stralsund entsprechend der Zentralfriedhofssatzung der Hansestadt. Die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof erfolgt durch das Friedhofspersonal zweimal im Jahr, jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April) sowie im September.
Im Frühjahr 2022 betrifft das folgende Reihengrabstätten:
Kinder-Reihengräber: D4k, 1. Reihe, Platz 2
Reihengräber (Sargbestattungen): T6, 7. Reihe, Plätze 1 bis 3
Reihengräber (Urnenbestattung):
H3a, 7. Reihe, Plätze 1 bis 3
H3a, 8. Reihe, Plätze 1 bis 5
H3a, 8. Reihe, Plätze 7 bis 8
H3a, 9. Reihe, Plätze 1 bis 8
H3a, 10. Reihe, Plätze 7 bis 8
Für den Begriff „Reihengrab“ ist hierbei nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum.
Im Unterschied zu Wahlgrabstätten, für die das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf gilt und verlängert werden kann, ist eine Reihengrabstätte für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben worden. Die Kosten für das Einebnen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.
Zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind Aufträge zu erteilen. Für das Frühjahr 2022 soll das bitte bis zum 15. Februar erfolgen.
Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes. Abmeldung und Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind in der Zentralfriedhofssatzung sowie Zentralfriedhofsgebührensatzung geregelt.
Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung auch telefonisch unter 03831 39 02 79 zu den Sprechzeiten:
Mo – Fr 8-12 Uhr,
Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr und
Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr
Per E-Mail ist die Friedhofsverwaltung zu erreichen unter friedhofsverwaltung@stralsund.de
www.zentralfriedhof.stralsund.de/