7. Gutachten zur Gymnasialbibliothek
Am 6. November teilte der Oberbürgermeister dem Hauptausausschuss mit, dass er eine unabhängige Fachmeinung zum kulturhistorischen Wert der Gymnasialbibliothek von außen einholen wird, da die geäußerten Meinungen in deutlichem Gegensatz zur fachlichen Auffassung des Stadtarchives standen.
In Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern beauftragte er Prof. Dr. Nigel Palmer (Universität Oxford) und Prof. Dr. Jürgen Wolf (Universität Marburg) mit der Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme.
Am 12. November bat der Oberbürgermeister den Käufer, zwecks Überprüfung des Verkaufs bis auf Weiteres von der Fortsetzung der Verkäufe Abstand zu nehmen. Dies sicherte der Käufer unmittelbar zu.
In der Sitzung der Bürgerschaft am 15. November informierte der Oberbürgermeister über die Beauftragung des Gutachtens sowie über die mit dem Käufer erzielte Einigung über den Verkaufsstopp und über die Prüfung der Angelegenheit durch das Innenministerium und das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (Information des Oberbürgermeisters zur Bürgerschaft am 15.11.2012 – PDF, 37 KB).
Der Käufer erklärte in einem Telefonat mit dem Oberbürgermeister am 19. November seine Bereitschaft, unabhängig von der rechtlichen Bewertung des Kaufgeschäftes die Rückabwicklung vorzunehmen sowie die Wiederbeschaffung der bereits an Dritte verkauften Bücher zu unterstützen.
Das Gutachten zum kulturhistorischen Wert der Gymnasialbibliothek lag am 19. November um 22:30 Uhr vor. Es wurde am Vormittag des 20. November dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege und dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis gegeben.
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