Nominierungsantrag für das internationale UNESCO-Register Memory of the World / Weltdokumentenerbe

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Dokumente zur Geschichte der Hanse

Eine Gemeinschaftsnominierung mehrerer Länder

Unter Federführung des Archivs der Hansestadt Lübeck wurden 21 Dokumente zur Geschichte der Hanse für die Aufnahme in das internationale UNESCO-Register „Memory of the World“ ausgewählt, die in Archiven in Belgien, Dänemark, Estland, Lettland, Polen und Deutschland lagern. Gemeinsam zeugen sie von der Entwicklung Nordeuropas vor über 600 Jahren, die durch den Zusammenschluss der Kaufleute und ihre rund 200 Mitgliedstädte geprägt wurde. Der Handelsraum der Hanse berührte 25 heutige europäische Staaten.

(Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission)

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Beteiligte Länder und eingereichte Dokumente

Eine Übersicht

Titel

Zeitraum

Institution

I. Hansetage/Hanseatic Diet (Convocation of Members)

Collections of the Diet’s Resolutions

1369-1517

a) Historical Archives of the City of Cologne, Best. 82 (Hanse II (Rezesse u.a.)), A 2

b) State Archives of Bremen, 2-A.-C. Hanseatica, 2-A.2.b.1.

c) State Archives of Hamburg, 111-1 Senat, Nr. 38456

II. Handelsverträge und Privilegien/Commercial Treaties and Privileges

Commercial Treaty with the Prince of Novgorod

1191/1192

Latvian State Historical Archives, Fonds 673, Verz. 4 (Kasten 18), Nr. 3

Charter of King Eric of Norway

1294

State Archives of Bremen, 1-Z Hanse und Handelssachen 15

Cartulary of the Bruges Counter (Great Hanseatic Book of Privileges A)

1252-1486

Historical Archives of the City of Cologne, Best. 81 (Hanse I (Kopiare u.a.)), 1

Charter of King Edward VI of England

1547

Archives of the Hanseatic City of Lübeck, 7.1-3.1 Anglicana 275

III. Kontore/Counters (Trading Posts)

Second Version of the Novgorod By-laws (Schra)

before 1298

Latvian State Historical Archives, Fonds 673, Verz. 4 (Kasten 18), Nr. 7

Charters of the Bruges Counter

1458-1502

Bruges City Archives, 99 Politieke Oorkondon, 1ste reeks: n°s 1222, 1225-27, 1261-62, 1264-65, 1268, 1281, 1286-92, 1295-98, 1300-01; 101 Politieke Oorkondon, 2de reeks: n°s 15, 19

By-laws of the London Counter (Steelyard)

1554

Archives of the Hanseatic City of Lübeck, 1.1-3.2 Altes Senatsarchiv (ASA) Externa, Anglicana 728

Record Books of the Commercial Court of the Bergen Counter

1633-1759

Archives of the Hanseatic City of Lübeck, 5.1-1.4 Bergenfahrer 1039-1047

IV.  Seerecht/Maritime Law

 

 

The Hamburg Red Book with Maritime Law

1301-1306

State Archives of Hamburg, 111-1 Senat, Cl. VII Lit. La Nr. 2 Vol. Ib

V. Konflikte und Bündnisse/Conflicts and Alliances

Proclamation of the Trade Boycott of Flanders

1358

Archives of the Hanseatic City of Lübeck, 7.1-3.2 Batavica 103

The Confederation of Cologne

1367

Archives of the Hanseatic City of Lübeck, 7.1-3.12 Danica 150

Poundage Registers for the Second Round of Hanseatic Poundage Collection

1368-1371

a) Archives of the Hanseatic City of Lübeck, 3.4-4 Pfundzollherren, Pfundzollbuch 1368-71

b) State Archives Hamburg, 311-1 Kämmerei I, Nr. 276, Band 1

c) State Archives of Toruń, III.65

The Peace of Stralsund

1370

City Archives of the Hanseatic City of Stralsund, Städtische Urkunden 460a und 460b

Alliance (Tohopesate) of 19 Hanseatic Towns

1476

City Archives of Brunswick, A I 1 Urkunden der Stadt Braunschweig 885

VI. Kaufmännische Überlieferung/Merchants‘ Documents

Correspondence and Records of Hildebrand Veckinchusen

1395-1437

City Archives of Tallinn, f. 230, n. 1, Bh 81 (correspondence) and Af 1-9, 11-13 (registers)

Russian-Low German Primer

1607

The Royal Library Copenhagen, Thott 1104, 4°

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UNESCO-Weltregister „Memory of the World“

Was ist das Weltdokumtenerbe?

Das Weltdokumentenerbe - international „Memory of the World“ genannt - vereint Buchbestände, Handschriften, Partituren, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die kulturelle Wendepunkte der Menschheitsgeschichte markieren. Dazu gehören unter anderem die Göttinger Gutenberg-Bibel, die Archive des Warschauer Ghettos, die Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm sowie das Benz-Patent als Geburtsurkunde des Automobils von 1886 – dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert für die Menschheitsgeschichte.

(Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission)

Auf der Seite der Deutschen UNESCO Kommission erhalten Sie ausführliche Informationen zum UNESCO-Weltdokumentenerbe.

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Memory of the World - Das UNESCO Programm zum Weltdokumentenerbe

Ein Beitrag von Prof. Dr. Konrad Elmshäuser

Memory of the World - seit wann gibt es das eigentlich? Und was hat dieses Programm mit der UNESCO zu tun?

Prof. Dr. Konrad Elmshäuser, Direktor des Staatsarchivs Bremen, Mitglied der DUK und des Kulturausschusses der DUK sowie stellvertretender Vorsitzender des deutschen MoW-Nominierungskomitees gibt Ihnen in unserem jährlich erscheinenden Magazin WELT-KULTUR-ERBE einen Einblick in das internationale UNESCO-Programm „Memory of the World“, dessen Inhalte, Bedeutung und Ziele.

Beitrag aus dem Magazin WELT-KULTUR-ERBE lesen (PDF, 1,6 MB)

FAQ zum Weltdokumentenerbe

Wie viele Objekte sind aktuell Weltdokumentenerbe? Wie viele Objekte sind aktuell Weltdokumentenerbe?

Das UNESCO-Weltregister umfasst 496 Dokumente aus aller Welt, darunter wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente.

Welche Dokumente aus Deutschland gehören dazu? Welche Dokumente aus Deutschland gehören dazu?

Zu den deutschen Einträgen gehören (in Klammer das Jahr der Aufnahme):

  • Tondokumente traditioneller Musik 1893-1952 (Edison-Zylinder) des Berliner Phonogrammarchivs (Jahr der Aufnahme: 1999)
  • Gutenberg-Bibel (2001)
  • Goethes literarischer Nachlass (2001)
  • Beethovens Neunte Sinfonie (2001)
  • Fritz Langs Stummfilmklassiker „Metropolis“ (2001)
  • Reichenauer Handschriften (2003)
  • Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm (2005)
  • Waldseemüllerkarte von 1507 (2005)
  • Renaissance-Bibliothek des Mathias Corvinus (Bibliotheca Corviniana) (2005)
  • Briefwechsel von Gottfried Wilhelm Leibniz (2007)
  • Nibelungenlied (2009)
  • Benz-Patent von 1886 (2011)
  • Dokumente zum Bau und Fall der Berliner Mauer und der Zwei-plus-Vier-Vertrag (2011)
  • Lorscher Arzneibuch (2013)
  • Himmelsscheibe von Nebra (2013)
  • Archive des Internationalen Suchdienstes (Bad Arolsen) (2013)
  • Die Goldene Bulle (2013)
  • Schriften von Karl Marx: „Das Manifest der Kommunistischen Partei“ und „Das Kapital“ (2013)
  • Frühe Schriften der Reformationsbewegung (2015)
  • Autograph der h-Moll-Messe von Johann Sebastian Bach (2015)
  • Goldener Brief des birmanischen Königs Alaungphaya an den britischen König George II. (2015)
  • Handschriften des Buches „Al-Masaalik Wa Al-Mamaalik“ (2015)
  • Digitale Sammlungen zur sprachlichen Vielfalt (2015)
  • Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (2017)
  • Constitutio Antoniniana (2017)
  • Codex Manesse (2023)
  • Behaim-Globus (2023)
  • Dokumente zur Geschichte der Hanse (2023)
  • Karolingische Handschriften aus der Hofschule Kaiser Karls des Großen (2023)
Warum Weltdokumentenerbe werden? Warum Weltdokumentenerbe werden?

Das Programm der UNESCO zum Schutz des Dokumentenerbes verfolgt drei Ziele:

  1. Sicherung (preservation) des dokumentarischen Erbes vor Gedächtnisverlust und Zerstörung,
  2.  Unterstützung des universellen Zugangs (access) zu kulturell bedeutsamen und historisch wichtigen Dokumenten,
  3. Erhöhung des Bewusstseins (awareness) weltweit für die Existenz und Bedeutung des Dokumentenerbes.

Die Anerkennung als Weltdokumentenerbe ist eine internationale Auszeichnung. Sie hebt den universellen Wert und die Bedeutsamkeit des Dokumentes hervor. Das Dokument wird aufgenommen in ein weltumspannendes digitales Netzwerk mit weiteren herausragenden Dokumenten. Die Auszeichnung als Weltdokumentenerbe erhöht die Sichtbarkeit des Dokumentes und seiner beherbergenden Institution. Zusätzlich haben die besitzenden Einrichtungen die Möglichkeit, im internationalen Netzwerk in Austausch mit Bibliotheken oder Archiven anderer Länder zu kommen.

Was ist zu tun, wenn man als Weltdokumentenerbe anerkannt wurde? Was ist zu tun, wenn man als Weltdokumentenerbe anerkannt wurde?

Die Institutionen, die das Weltdokumentenerbe beherbergen, verpflichten sich, für die Erhaltung ihres dokumentarischen Erbes zu sorgen und den weltweiten Zugang mit Hilfe modernster Technologien zu ermöglichen. Jedes Jahr ist vom institutionellen Träger ein Kurzbericht über die Öffentlichkeitsarbeit und sonstigen Aktivitäten in Bezug auf das Dokumentenerbe zu erstellen und an das Sekretariat der Deutschen UNESCO-Kommission zu übermitteln.

Wie wird man Weltdokumentenerbe? Wie wird man Weltdokumentenerbe?

Alle zwei Jahre können pro Land zwei Vorschläge zur Aufnahme in das UNESCO-Register eingereicht werden. Zusätzlich sind Gemeinschaftsnominierungen mehrerer Länder möglich.

Seit 1999 gibt es in Deutschland ein Nationalkomitee für das Memory of the World-Programm. Aufgabe dieses Expertengremiums ist die Prüfung, Bewertung und Auswahl deutscher Vorschläge für die Aufnahme in das Weltregister. Die deutschen Nominierungsvorschläge werden dann an die UNESCO weitergeleitet.

Wer entscheidet über die Aufnahme? Wer entscheidet über die Aufnahme?

Über die Aufnahme von Dokumenten in das Weltregister berät ein Internationales Komitee (International Advisory Committee) bei der UNESCO. Deren Mitglieder werden von der UNESCO-Generaldirektorin berufen. Die Entscheidung über die Aufnahme in das UNESCO-Register "Memory of the World" bedarf der Bestätigung durch den UNESCO-Exekutivrat.

Wonach wird entschieden, ob ein Dokument aufgenommen wird? Wonach wird entschieden, ob ein Dokument aufgenommen wird?

Ziel des Programms ist es, dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu erhalten und auf informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich zu machen. Nominierungsvorschläge werden mit Blick auf ihre Authentizität, weltweite Bedeutung, Einzigartigkeit und Unersetzlichkeit bewertet.

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