8. Erneute Information der Öffentlichkeit
Am selben Tag wurden die Fraktionsvorsitzenden der Bürgerschaft und in einer die Öffentlichkeit über das Ergebnis des Gutachtens und über die Suspendierung der Leiterin des Stadtarchivs vom Dienst informiert.
Die Gutachter kommen zu der Auffassung, dass es sich bei der Büchersammlung aus der alten Gymnasialbibliothek, wenn man sie als ein Ganzes betrachtet, um bedeutendes Bibliotheksgut handelt.
Außerdem trifft das Gutachten die Aussage, dass dieses Bibliotheksgut für die Kulturgeschichte der Stadt Stralsund, der Region sowie auch für Forschung und Wissenschaft einen großen Wert hat.
Gleichzeitig erfolgte eine Stellungnahme durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sowie durch den Landesarchivar.
In jener wird dargestellt, dass sich wegen der herausragenden bildungs-, bibliotheks- und landesgeschichtlichen Bedeutung des veräußerten Bestandes zwangsläufig ergibt, dass dieser Bestand nach § 6 Satz 1 der Satzung für das Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund (Archivsatzung) gemäß Beschluss-Nr. 2002-III-08-0766 vom 14.11.2002 nicht hätte verkauft werden dürfen. Im Ergebnis der Stellungnahme ist der Stadt zu empfehlen, möglichst rasch eine Rückabwicklung des Kaufs zu veranlassen und ggf. erforderliche rechtliche Schritte hierzu einzuleiten.
Bestätigt wird damit eine eklatante fachliche Fehleinschätzung des Stadtarchivs, die zur Veräußerung der Bücher geführt hat.
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