Grabstellenaufruf Frühjahr 2026
Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund
1. Einebnung von „Reihengrabstätten“ im Frühjahr 2026
Gemäß § 14 der Zentralfriedhofssatzung werden mit dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Reihengrabstätten in den nachstehenden Reihen eingeebnet:
Reihengräber (Sargbestattungen):
| T6 | 9. Reihe, Plätze 9, 10, 12 |
| T6 | 10. Reihe, Plätze 1 bis 2 |
| D4k | 1.Reihe, Platz 8 |
Reihengräber (Urnenbestattung):
| H3b | 10. Reihe, Platz 8 |
| H3b | 11. Reihe, Plätze 1 bis 8 |
| H3b | 12. Reihe, Plätze 1 bis 8 |
| H3c | 1. Reihe, Plätze 1 bis 3 |
Wichtiger Hinweis:
Als „Reihengrabstätten“ werden Gräber bezeichnet, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden. Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum. Die Kosten für das Abräumen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.
2. Nutzungsrechte an „Wahlgrabstätten“ (Familiengräber)
Urnen- und Erdwahlgräber (§ 13 Zentralfriedhofssatzung) unterscheiden sich von den zuvor genannten Reihengrabstätten durch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Urnen- und Erdwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, ist eine Abmeldung bzw. Rückgabeerklärung gemäß § 15 Absatz 3 Zentralfriedhofssatzung rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung einzureichen.
3. Informationen der Friedhofsverwaltung
Die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof erfolgt durch Friedhofspersonal zweimal im Jahr, jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April/Mai) sowie im September/Oktober. Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für das Frühjahr 2026 werden bis zum 15.03.2026 erbeten. Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes. Abmeldung und Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind in der Zentralfriedhofs-/Gebührensatzung geregelt. Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung auch telefonisch.
Amt für Planung und Bau
Städtischer Zentralfriedhof
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Mo, Mi und Fr 8 - 12 Uhr
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