Meldung vom 19.04.2020

Befristete Sonderregelung für Bewohnerparken auf dem Neuen Markt endet am Montag

Mit Wiedereröffnung der Geschäfte ist mit einem gesteigerten Besucheraufkommen und erhöhtem öffentlichen Stellplatzbedarf in der Altstadt zu rechnen.

Die befristete Sonderregelung für das Bewohnerparken auf dem Neuen Markt läuft daher wie geplant zum 20. April aus. Das gebührenfreie Parken mit Parkausweis ist dann also auf dem öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums nicht mehr möglich.