Meldung vom 24.03.2024

Osterfeuer, Traditionsfeuer, Lagerfeuer

Was zu beachten ist

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Da bereits die ersten Anfragen zu Oster- und Traditionsfeuer eingehen, gibt das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund folgende Hinweise:
Private Osterfeuer unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche, auf der das Feuer entzündet wird, muss natürlich vorliegen. Umwelt- und forstrechtliche Bestimmungen und Vorgaben von Hausordnungen oder Kleingartenvereinen sind zu beachten.
Ein Osterfeuer kann durch die Feuerwehr gelöscht werden, wenn dies die Polizei anweist, Gebäude gefährdet sind, Anwohner durch den Rauch belästigt werden oder gegen umweltrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Ins Feuer gehören daher trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Abfälle, nasses Holz und Kunststoffe führen nicht nur zu Rauchbelästigungen, sondern setzen Schadstoffe frei und dürfen daher nicht verbrannt werden.

Wer ein Feuer entzündet oder betreibt ist auch für die Folgen verantwortlich und kann daher bei Schäden in Anspruch genommen werden. Vom Feuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen. Es sind ausreichende Löschmittel (Wassereimer, Gartenschlauch, Sand, Feuerlöscher) bereitzuhalten.
Wenn das Brennmaterial schon länger liegt, sollten Sie es vor dem Entzünden umschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
Brennbare Flüssigkeiten sind als Brandbeschleuniger ungeeignet und gefährlich, seien Sie vorsichtig beim Anzünden.

Offenes Feuer muss beaufsichtigt werden. Achten Sie auf kleine Kinder, sie unterliegen sehr schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die Gefahr.

Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden, die Feuerwehr empfiehlt mindestens 50 m. Halten Sie Abstand zu Straßen. Beachten Sie die Windrichtung und vermeiden Sie Funkenflug und Rauchbelästigung.
Halten Sie eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst frei. Bei Verbrennungen kühlen Sie mit Wasser. Zögern Sie nicht, im Zweifel den Notruf 112 zu wählen. Ihre Feuerwehr ist rund um die Uhr für Sie einsatzbereit. 

Gesondert verweist das Ordnungsamt auf das Verbrennen von Pflanzenabfällen. Dieses richtet sich nach der Pflanzenabfalllandesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wird durch die Kreisverwaltung bearbeitet.   
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Tel.: + 49 (3831) 357 -1000.